Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander

Unterschieden werden im Wohnungseigentumsrecht Auseinandersetzungen eines oder mehrerer Eigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern oder aber der Eigentümergemeinschaft.

Zu den typischen Auseinandersetzungen in der Konstellation Eigentümer/übrige Miteigentümer zählen folgende:

– gerichtliche Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung
– Unterlassungsklagen wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung von Sondereigentum (beispielsweise die abredewidrige Überlassung von Räumen an Dritte)
– Unterlassungsklage wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung von Gemeinschaftseigentum (beispielsweise das Abstellen persönliche Gegenstände im Hausflur oder auf dem gemeinschaftliche Dachboden)
– Grenzstreitigkeiten zwischen Sondernutzungsberechtigten
– Klagen auf Feststellung über das Bestehen eines Sondernutzungsrechts
– Unterlassungsklagen wegen Störung des Gebrauchs gemeinschaftlichen Eigentums (beispielsweise wenn ein Eigentümer in der Nutzung gemeinschaftlicher Flächen durch das Verhalten eines Miteigentümers erheblich beeinträchtigt wird)
– Klage auf Feststellung der Zustimmungsfreiheit einer baulichen Veränderung

Bei Fragen zum Thema Wohnungseigentum wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Würzberg, zugleich Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht, per E-mail wuerzberg@swb-rechtsanwaelte.de, oder telefonisch unter 0211 – 9990850.

Im Wohnungseigentumsrecht werden Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten: