Mietrecht

Die Reformen des Mietrechts der letzten Jahre hatten den Anspruch, die gesetzlichen Regelungen transparenter werden zu lassen. Vermieter und Mieter sehen sich jedoch einer Flut von Vorschriften und gerichtlichen Entscheidungen ausgesetzt. Anwaltliche Beratung empfiehlt sich meist schon beim Abschluss eines Mietvertrages. Viele Auseinandersetzungen entstehen allerdings erst während des laufenden Mietverhältnisses und speziell bei dessen Beendigung. Dies gilt sowohl für die Wohnraum- als auch die Gewerberaummiete.

Wir beraten Mieter und Vermieter gleichermaßen beim Abschluss von Mietverträgen. Während des laufenden Mietverhältnisses umfasst unsere Beratung und prozessrechtliche Vertretung alle Auseinandersetzungen um Betriebskosten und deren Abrechnung, Mieterhöhungen, Mängelrechte, Schönheitsreparaturen und ordentliche wie auch außerordentliche Kündigungen des Mietverhältnisses. Nach Beendigung des Mietverhältnisses begleiten wir unsere Mandanten im Räumungsprozess, vorrangig also bei der Feststellung der Wirksamkeit einer Kündigung. Nach dem Ende Mietverhältnis entstehen häufig weitere Auseinandersetzungen zwischen den Mietvertragsparteien, etwa über den Zustand des Mietobjekts, also die Frage ob Schönheitsreparaturen geschuldet waren oder Schadensersatzansprüche bestehen und die Kaution zurückzuzahlen ist.

Bei Fragen zum Thema Mietrecht wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Würzberg, zugleich Fachanwältin für Mietrecht, per E-mail wuerzberg@swb-rechtsanwaelte.de, oder telefonisch unter 0211 – 9990850.

Informieren Sie sich über unsere Tätigkeiten im Mietrecht:

Mietrecht in der Corona-Krise

Im Mietrecht werden Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten: