Erbrecht
Rechtsanwalt Thomas Salmen berät Sie als Experte für Erbrecht beim Aufsetzen testamentarischer Regelungen ebenso wie bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Aufgrund der fast 30 jährigen Berufserfahrung, insbesondere auch bei Fragen der Unternehmensnachfolge haben Sie in unserer Kanzlei einen erfahrenen Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, beraten wir Sie als Angehörige. In Streitigkeiten über Erb- und Pflichtteil vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Wir beraten im Erbrecht sowohl Privatpersonen als auch Familienunternehmen.
Sofern weitergehende Unterstützung erforderlich ist, arbeiten wir mit uns vertrauten und kompetenten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren zusammen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Thema Erbrecht an Rechtsanwalt Salmen entweder per Email an salmen@swb-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 0211-9990850.
Insbesondere beraten wir Sie zu folgenden Themen des Erbrechts:
Vor dem Erbfall:
Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung
Abfassung von Testamenten
Vorweggenommene Erbfolge
Pflichtteilsregulierung
Unternehmensnachfolge
Stiftungsgründung
Nach dem Erbfall:
Auskunftsanspruch
Erbauseinandersetzung
Erbausschlagung
Testamentsvollstreckung
Nießbrauchsrecht
Erbschein und Erbscheinsverfahren
Nachlassverfahren
Vermächtnisse
Pflichtteilsansprüche
Teilungsversteigerungen