Pauschalreisen und Individualreisen

Pauschalreisen sind Reisepakete mit mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (Beförderung, Unterkunft und ggf. Aktivitäten vor Ort, wie Ausflüge, Kurse, Mietwagenbuchung u.Ä.) für die gleiche Reise. Bei Individualreisen gibt es für verschiedene Reiseleistungen einzelne Verträge. Diese fallen nicht pauschal unter das Reisevertragsrecht, sondern können z.B. Dienst-, Werk- oder Mietverträge sein.

Bei Reisen können unterschiedlichste Mängel entstehen – wie etwa der Zustand des Hotels, eine Flug-Verspätung oder fehlenden Leistungen vor Ort.

 

Unsere Leistungen

  • Wir beraten Sie, welche Schritte bei Reisemängeln zu unternehmen sind und was Ihnen zusteht.
  • Wir schreiben die Reiseveranstalter an, setzen Fristen und führen bei Bedarf Klage. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und gewährleisten, dass bei den Forderungen Ihrerseits keine Fehler entstehen.
  • Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören Reisepreisminderungen, Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund von nutzlos aufgewendeter (vertaner) Urlaubszeit.

 

Rechtliche Lage

  • Bei Pauschalreisen müssen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter (nicht beim Reisebüro oder Reisevermittler) innerhalb von 1 Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Reise erhoben werden.
  • Mängel sollten sofort (am besten schriftlich) reklamiert und idealerweise mit Fotos dokumentiert werden. Setzen Sie sich bei einem Mangel direkt mit dem Veranstalter, Verwalter oder der Reiseleitung in Verbindung. Eine mündliche Beschwerde ist im Nachhinein schwer nachzuweisen.
  • Sollten Sie eine Reise aufgrund von Reisemängeln abbrechen und damit vom Reisevertrag zurücktreten, beachten Sie, dass für einen kostenneutralen Rücktritt bestimmte Voraussetzung vorliegen müssen.
  • Aufgrund von Reisemängeln kann eine Entschädigung für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ eingefordert werden – es gibt einen zusätzlichen Anspruch in Höhe von bis zu 100 % des Reisepreises.
  • Bei einer Pauschalreise muss die Anspruchsanmeldung innerhalb von 1 Monat nach der Reise erfolgen. Die Klagefrist beträgt in der Regel 1 Jahr.

 

Unser Experte für Reiserecht

Wenden Sie sich gerne direkt an Rechtsanwalt Sven von Below.

Per E-Mail: below@swb-rechtsanwaelte.de oder

Telefon: 0211 – 9 99 08 50

Im Reiserecht werden Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten: