Reisepreisminderung /
Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle gibt einen unverbindlichen Anhaltspunkt für den Umfang einer Reisepreisminderung bei berechtigten Reisemängeln einer Pauschalreise.

  • In Bezug auf den jeweiligen Mangel wird der Umfang der Minderung meist als Prozentsatz dargestellt, zum Beispiel: fehlender Balkon = 5 bis 10 % Reisepreisminderung.
  • Grundlage für die konkrete Berechnung ist der Reisepreis, hier können aber gewisse Einschränkungen greifen. Bei mehreren Mängeln ist eine Addition der einzelnen Prozentsätze grundsätzlich möglich, auch hier sind aber Besonderheiten zu beachten.
  • Gerichte sind bei der Beurteilung von Rechtsfällen nicht an diese Tabelle gebunden.

 

Unsere Leistungen

  • Wir zeigen Ihnen, welche Reisepreisminderungen Sie tatsächlich geltend machen können.
  • Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Unser Experte für Reiserecht

Für eine exakte Berechnung Ihrer Minderungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Sven von Below.

Per E-Mail: below@swb-rechtsanwaelte.de

Im Reiserecht werden Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten: