Reisemängel bei Schiffsfahrten
und Kreuzfahrten

Verlorengegangene Garderobe, Kabinenzustand, Verpflegung, geplatzte Landgänge, verspätete Abfahrten von Schiffen und Fähren – bei einer Kreuzfahrt kann es passieren, dass die Gegebenheiten an Bord und die vereinbarten Leistungen nicht den Katalogbeschreibungen und dem Vertrag entsprechen. In diesem Fall sollten Sie die Mängel vor Ort (am besten schriftlich) reklamieren und dokumentieren (Fotos).

 

Unsere Leistungen

  • Wir beraten Sie, welche Schritte bei Reisemängeln auf Ihrer Schiffsreise oder Kreuzfahrt zu unternehmen sind und was Ihnen zusteht.
  • Wir setzen uns mit dem Veranstalter in Verbindung, setzen Fristen und führen bei Bedarf Klage. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und gewährleisten, dass bei den Forderungen Ihrerseits keine Fehler entstehen.
  • Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören Reisepreisminderungen, Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund von nutzlos aufgewendeter (vertaner) Urlaubszeit.

 

Rechtliche Lage

  • Bei Kreuzfahrt-Pauschalreisen müssen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter (nicht beim Reisebüro oder Reisevermittler) innerhalb von 1 Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Reise erhoben werden.
  • Mängel sollten sofort reklamiert und idealerweise mit Fotos dokumentiert werden. Setzen Sie sich bei einem Mangel direkt mit dem Veranstalter oder der örtlichen Reiseleitung in Verbindung. Eine Beschwerde reicht nicht aus.
  • Sollten Sie eine Reise aufgrund von Reisemängeln abbrechen und damit vom Reisevertrag zurücktreten, beachten Sie, dass für einen kostenneutralen Rücktritt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Aufgrund von Reisemängeln kann eine Entschädigung für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ eingefordert werden – es gibt einen zusätzlichen Anspruch in Höhe von bis zu 100 % des Reisepreises.

 

Unser Experte für Reiserecht

Wenden Sie sich gerne direkt an Rechtsanwalt Sven von Below.

Per E-Mail: below@swb-rechtsanwaelte.de oder

Telefon: 0211 – 9 99 08 50

Im Reiserecht werden Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten: