Abmahnung

Die Aufgabe der Abmahnung liegt in der Rügung eines Fehlverhaltens. Meist geht eine Abmahnung vom Arbeitgeber aus.

Die Abmahnung ist ein wichtiger Bestandteil des Kündigungsschutzes, da sie Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung ist. Entbehrlich ist sie nur in Extremfällen, wobei das Festhalten an dem Arbeitsverhältnis unzumutbar wäre (z.B. bei einem Diebstahl).

Damit die Abmahnung wirksam ist, bedarf sie drei wichtiger Bestandteile. Sie muss zuallererst den konkreten Sachverhalt des Fehlverhaltens benennen. Hinzukommen muss der Hinweis, dass dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird. Zuletzt muss die Abmahnung noch die konkrete Maßnahme benennen, die bei wiederholtem Fehlverhalten vorgenommen wird (z.B. die Kündigung).

Ob man bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung direkt den Weg vor das Arbeitsgericht einschlägt, ist äußerst sorgfältig abzuwägen. Oftmals führt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung zur Diskussion über das ganze Arbeitsverhältnis.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu diesem Thema an Rechtsanwalt von Below, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, entweder per Email an below@swb-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 0211-9990850.

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