Rechtsanwalt | Fachanwalt für Familienrecht
Schwerpunkte: Familienrecht · Erbrecht
Thomas Salmen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und absolvierte seinen Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Düsseldorf. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2002 trägt er den Titel des Fachanwalts für Familienrecht.
Im Familienrecht begleitet er Mandanten durch Trennungs- und Scheidungsverfahren – einvernehmlich wie streitig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf der Regelung des Unterhalts, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich sowie dem Umgangs- und Sorgerecht. Auch Fragen des Elternunterhalts gehören zu seinem Tätigkeitsfeld.
Im Erbrecht berät er Privatpersonen und Familienunternehmen bei der Gestaltung ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung ebenso wie bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Aufgrund seiner fast 30-jährigen Berufserfahrung ist er insbesondere auch bei Fragen der Unternehmensnachfolge ein erfahrener Ansprechpartner. Bei Streitigkeiten über Erb- und Pflichtteil vertritt er die Interessen seiner Mandanten außergerichtlich und vor Gericht. Wo erforderlich, arbeitet er mit erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren zusammen.
Thomas Salmen ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein · Düsseldorfer Anwaltverein