Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte: Arbeitsrecht · Reise- und Tourismusrecht
Sven von Below ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2015 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von der Kündigung und Abmahnung über Aufhebungsverträge bis hin zu Fragen der Vergütung und des Betriebsübergangs.
Einen zweiten Schwerpunkt bildet das Reise- und Tourismusrecht, dem er sich seit über 20 Jahren widmet. Er vertritt Reisende bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern – bei Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen, Pauschalreisemängeln und Kreuzfahrtstreitigkeiten. In mehr als 2.000 reiserechtlichen Verfahren hat er die Interessen seiner Mandanten erfolgreich vertreten, darunter Prozesswellen im Zusammenhang mit Streiks sowie Stornierungen in der COVID-19-Pandemie.
Darüber hinaus berät er Reiseunternehmen in prozessrechtlichen und reisevertraglichen Angelegenheiten.
Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) ist er in Fachkreisen ebenso bekannt wie als Ansprechpartner für Medien.
Für Reisende, die eine erste rechtliche Einschätzung suchen, hat er das Portal flug-reise-recht.eu eingerichtet – mit Anspruchsformular und kostenloser Ersteinschätzung.
Sven von Below ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein · Düsseldorfer Anwaltverein · Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein · Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR)