Reisemängel sind ärgerlich, aber sollten nicht unkompensiert hingenommen werden. Ob Flugverspätung, mangelhaftes Hotel oder kurzfristige Stornierung: Reisende haben Rechte, und wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen. Rechtsanwalt Sven von Below berät seit über 20 Jahren Reisende und Tourismusunternehmen im Reise- und Tourismusrecht.
Reiserecht für Reisende
Wir vertreten Sie bei Entschädigungsansprüchen wegen Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen ebenso wie bei Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Reiseleistungen. Nutzen Sie auch unser Reiserechtsportal flug-reise-recht.eu mit Entschädigungsrechner für Fluggäste.
Reiserecht für Tourismusunternehmen
Der Reise- und Tourismusmarkt ist komplex und reguliert. Wir beraten Reisebüros, Reiseveranstalter, Tourismusunternehmen, Ferienhausanbieter und Online-Plattformen in allen rechtlichen und vertraglichen Fragen – von der AGB-Gestaltung über Buchungsprozesse bis zur Prozessführung bei Kundenklagen.
Rechtsanwalt Sven von Below
ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).
Für individuelle Rechtsberatung:
Telefon: 0211 - 9990850
E-Mail: below [at] swb-rechtsanwaelte.de (below[at]swb-rechtsanwaelte[dot]de)
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