Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht enthält Regelungen für die Entstehung von Wohnungseigentum, aber vor allem für das Miteinander von Eigentümern, Gemeinschaften und Verwaltungen.
Was auf dem Papier klar klingt, führt in der Praxis häufig zu Streit, insbesondere der Eigentümer untereinander, aber auch im Verhältnis zur Verwaltung.
Rechtsanwältin Annette Würzberg berät und vertritt Wohnungseigentümer und Gemeinschaften, aber auch Verwaltungen.
Ein Schwerpunkt des Wohnungseigentumsrechts sind in der Praxis Beschlussanfechtungsklagen, mit denen ein Wohnungseigentümer gerichtlich die Ordnungsmäßigkeit eines in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlusses überprüfen lassen kann. Häufige Themen sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen und Kosten zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, Hausgeldabrechnungen oder etwa die Bestellung oder Abberufung eines Verwalters.
Auch sog. Beschlussersetzungsklagen gewinnen an Bedeutung. In einem solchen Verfahren ruft ein Wohnungseigentümer ein Gericht an, um durch ein Urteil einen Beschluss, den die Wohnungseigentümer sich weigern zu fassen, „ersetzen“ zu lassen.
Der Beratungsbedarf im Wohnungseigentumsrecht ist auch deshalb hoch, weil es grundsätzlich um ein Miteinander gehen sollte, viele Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen im Einzelfall jedoch ungenügende, missverständliche oder sogar rechtsfehlerhafte Regelungen enthalten.
Mietrecht
Trotz vieler Reformen des Gesetzgebers, deren Anspruch es regelmäßig ist, mehr Transparenz zu schaffen, wird das Mietrecht immer komplexer und unübersichtlicher. Hinzu kommt die angespannte Wohnraumsituation, derer sich nun ebenfalls der Gesetzgeber aktuell mit weiteren Reformen annimmt, beispielsweise durch die Mietpreisbremse, aber auch beim Mietpreisrecht.
Rechtsanwältin Annette Würzberg berät daher Mieter und Vermieter gleichermaßen in der Wohnraummiete sowie in gewerblichen Mietverhältnissen, beim Abschluss von Mietverträgen und während des laufenden Mietverhältnisses sowie bei dessen Beendigung.
Das umfasst alle Auseinandersetzungen rund um Betriebskosten, Mieterhöhungen, Mietmängel, Schönheitsreparaturen und Kündigungen – bis hin zum Räumungsprozess und Streitigkeiten über Kaution oder Schadensersatz nach Mietende.
Rechtsanwältin Annette Würzberg
Bei Fragen zum Thema Miete und Wohnungseigentum wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Würzberg, zugleich Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Telefon: 0211 – 9990850
E-Mail: wuerzberg [at] swb-rechtsanwaelte.de (wuerzberg[at]swb-rechtsanwaelte[dot]de)