Familienrecht

Schwerpunkt des Familienrechts ist die Beratung bei Trennung und Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung der Idealfall, aber häufig auch die Ausnahme. Ob einvernehmlich oder streitig, in beiden Fällen ist anwaltliche Beratung zur Regelung des Unterhalts oder Auseinandersetzung des Vermögens (Ersparnisse, Depots, Lebensversicherungen, Bausparverträge, gemeinsamer Grundbesitz) sinnvoll. Kommt es zur streitigen Auseinandersetzung, ist eine anwaltliche Vertretung unumgänglich.

Herr Rechtsanwalt Thomas Salmen, zugleich Fachanwalt für Familienrecht, berät und vertritt unsere Mandanten im Scheidungsverfahren, bei Fragen des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs sowie des ehelichen und nachehelichen Unterhalts. Neben der Begleitung der elterlichen Auseinandersetzung umfasst die familienrechtliche Beratung auch Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht sowie zu den Unterhaltsansprüchen der Kinder. Auch das Thema Elternunterhalt stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit dar.

Bei Fragen zum Thema Familienrecht wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Thomas Salmen, zugleich Fachanwalt für Familienrecht, per E-Mail salmen@swb-rechtsanwaelte.de, oder telefonisch unter 0211 – 9990850.

Insbesondere werden Sie zu folgenden Themen beraten: